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Oberlandesgericht Karlsruhe zu Schenkkreisen

Einfache Teilnahme an Schenkkreis nicht strafbar

Freispruch für Herzkreisteilnehmerin

Schenkungsbeträge müssen aber weiterhin zurück gegeben werden!

In einem Aufsehen erregenden Strafverfahren, das über zwei Verhandlungstage lief, untersuchte das Amtsgericht Stuttgart die Frage, ob die Teilnahme an einem Hausfrauenschenkkreis (Herzkreis) strafbar sein kann. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, daß eine Teilnahme nicht strafbar sei, wenn, wie im zu beurteilenden Fall, die Teilnehmerin keine herausragende Funktion im Zusammenhang mit den Schenkkreisabläufen inne hat und sich der Kreis im privaten Umfeld abspielt. Im gegenständlichen Fall hatte die Angeklagte selbst geschenkt, war beschenkt worden, war gelegentlich Gastgeberin von Treffen in ihrer Wohnung und hatte Bekannte auch eingeladen. Das genügt nach Auffassung des Richters nicht für eine Strabarkeit nach § 16 II UWG. RA Käs hatte auf Freispruch plädiert.

Das Gericht stellte klar, daß die unbezweifelbare zivilrechtliche Sittenwidrigkeit solcher Kreise nicht automatisch eine Strafbarkeit der Teilnahme nach sich ziehe.

ABER ACHTUNG: sowohl der Richter als auch die Staatsanwaltschaft machten deutlich,

daß es in bestimmten Fallgestaltungen durchaus möglich ist, auch bei privaten Schenkkreisen zu einer Strafbarkeit zu kommen. Das Urteil wurde am 31.07.2007 verkündet und ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Die Statsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Das Aktenzeichen kann über die Kanzlei erfragt werden.

Wir raten: Strafbefehle nicht blind hinnehmen, sondern statt dessen sofort zu einem sachkundigen Anwalt!

Hinweis:
Laien verwechseln oft Sittenwidrigkeit und Strafbarkeit. Schenkkreise sind
sittenwidrig. Das ist in der Rechtsprechung unbestritten. Daran hat die hier zitierte Entscheidung nichts geändert! "Schenkungen" müssen also nach wie vor zurück bezahlt werden. Mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe oder zu Gefängnis müssen aber solche Personen rechnen, die eine herausragende Funktion in einem gemanagten Kreis inne haben.