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Spick mich - Lehrer dürfen benotet werden

Rechtsprechung und Gesetzgebung


An dieser Stelle heben wir einzelne Urteile oder Gerichtsentscheidungen aus der Vielzahl veröffentlichter Gerichtsentscheidungen heraus, von denen wir denken, daß sie unsere Mandanten und Interessenten nützlich finden könnten. Ebenso berichten wir hier über neue Gesetze, die unsere Mandanten betreffen könnten.


Grundsatzentscheidung zu Schenkkreisen


Der Bundesgerichtshof bestätigt seine bisherige Rechtsprechung zu Schenkkreisen und klärt einige bislang umstrittene Fragen


Der BGH hat am 13.03.2008 ein weiteres Urteil verkündet, das sich mit den sog. Schenkkreisen befaßt. Der III. Zivil-Senat, derselbe Senat hatte bereits auch am 10.11.2005 zwei Urteile zu Schenkkreisen verkündet, hat seine Rechsprechung, die auch in der juristischen Literatur auf große Zustimmung gestoßen war, nunmehr bestätigt.

Dazu Rechtsanwalt Käs: "Der Senat konnte keine gravierenden Gründe erkennen, von seiner seit zwei Jahren erprobten Rechtsprechung abzuweichen. Im Vordergrund der mündlichen Verhandlung stand die Frage, was unter dem Begriff des Schenkkreis-'Initiators' zu verstehen sei und ob nur solche Initiatoren rückzahlungspflichtig seien. Dem ist der BGH nicht gefolgt. Das heißt, daß jetzt eine Rückzahlungspflicht besteht, egal wie stark ein Teilnehmer mitgemacht hat. Der Senat stellte klar, daß auf keiner Seite der Schenkkreiszahlung richterliche Schutzwürdigkeitsprüfungen anzustellen seien. Eine zweite Frage war, ob die Rechtsprechung des erkennenden Senats auch auf Schenkkreisteilnehmer anzuwenden ist, die anderen ein Darlehen zur Teilnahme gewährt hatten und die sich dann den Rückzahlungsanspruch haben abtreten lassen. Auch hier hat der BGH seine Rechtsprechung angewandt. Das hat die Folge, daß auch Teilnehmer einen Rückzahlungsanspruch haben, die nur über die Gewährung eines Darlehens neue Teilnehmer finden konnten. Weder ist die Abtretung der Rückzahlungsforderung unzulässig, noch ist der Darlehensgeber weniger schutzwürdig, als ein normaler Teilnehmer. Damit dürften zwei Urteile des LG Köln und des LG München I insoweit überholt sein. Ich freue mich, diesen Fall nach so langer Zeit zu einem Guten Ende für die Mandantin gebracht zu haben."

Das Urteil ist rechtskräftig!

Die Urteilsbegründung kann über Juris oder die Internetseite des Bundesgerichtshofes abgefragt werden. Eine anonymisierte Urteilskopie kann von der Kanzlei gegen 0,90 Euro Porto auf Rückumschlag angefordert werden

Az.: BGH III ZR 282/07
Urteil vom 13. März 2008