Kosten
Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!

Rechtsanwalt Käs will seinen Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anbieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muß gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten sind im folgenden Überblick für Sie zusammengestellt:
Erstberatung und außergerichtliche Beratung
Rechtsanwälte sind gar nicht so teuer
Denken Sie daran, nicht immer müssen Sie die Kosten Ihres Anwalts tragen. Vor Gericht zahlt, wer verliert (außer vor den Arbeitsgerichten). Außergerichtlich zahlt der Schuldner, der in Verzug ist oder der Verursacher des Unglücks und im gewerblichen Bereich z.B. der Verletzer einer Marke. Bei einer Scheidung zahlt jeder in der Regel nur seine Kosten.
Ganz am Anfang unserer Zusammenarbeit kann zunächst eine Schätzung der möglichen Kosten stehen. Wir klären erst einmal, ob Sie überhaupt etwas zahlen müssen.
Wenn Sie wollen, können Sie bei uns telefonisch oder per EMail anfragen, ob überhaupt Kosten auf Sie zukommen. Eine solche Anfrage kostet Sie nichts und Sie können anschließend entscheiden, wie Sie sich verhalten möchten.
Als nächsten Schritt könnten Sie sich dann für eine Beratung entscheiden.
Die Beratung:
Ab dem 01.07.2006 gilt folgendes: Wenn Sie eine Rechtsberatung nach dem 01.07.2006 in Anspruch nehmen, oder ein schriftliches Gutachten in Auftrag geben, ist das Anwaltshonorar nach den neuen Bestimmungen des RVG/VV frei zu vereinbaren. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. D.h. wir sprechen zu Beginn unserer Zusammenarbeit über die Höhe des Honorars für die Beratung oder das Gutachten. Derzeit verfahre ich so, daß ich mich für die Höhe des Honorars an den bisherigen Sätzen des RVG/VV orientiere, soweit dies durch die Neufassung des RVG/VV nicht ausgeschlossen ist. Weiterhin gelten Besonderheiten für die sog. Erstberatung von Verbrauchern bzw. die Beratung von Verbrauchern und die Erstellung schriftlicher Gutachten für diese. Hier gelten günstige Höchstsätze.
Die Vertretung gegenüber Dritten oder die Prozeßführung:
Bitte beachten Sie, daß für eine Tätigkeit, die über eine Beratung hinaus geht, etwa ein Aufforderungsschreiben an einen Schuldner oder eine Prozeßführung weitere Vergütungsansprüche entstehen, die sich im Zivilrecht nach dem Streitwert richten.
Absetzbarkeit der Kosten:
Steuerlich sind die Kosten vielfach absetzbar. Dies gilt gerade dann, wenn Sie selbständig sind, oder wenn Sie eine Firma vertreten.
Stellen Sie der Anwaltsvergütung das Risiko gegenüber, in einer Rechtssache ohne Rat zu handeln. Schnell kommt da das Vielfache an Kosten oder Schadensersatz zusammen.
Immer noch skeptisch? Na dann lassen Sie sich doch einen kostenlosen unverbindlichen Kostenvoranschlag machen. Einfach eine Email schicken oder anrufen.
Die Kosten eines Anwalts relativieren sich in aller Regel sehr schnell, wenn Sie diesen Ausgaben die Kosten eines verlorenen Prozesses oder einer vermeidbaren Haftung gegenüberstellen. Sehen Sie nie nur auf die Anwaltsvergütung. Denken Sie immer auch an das, was wir Ihnen an Ärger oder Folgekosten sparen können.
ÜBRIGENS: Anwälte können nicht etwa verlangen was sie wollen. Die Kosten anwaltlicher Arbeit sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem dazu gehörenden Vergütungsverzeichnis (VV), detailliert festgesetzt. Danach müssen wir immer abrechnen, solange wir keine zulässige, schriftliche Honrarvereinbarung über abweichende oder höhere Gebühren mit Ihnen vereinbart haben.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und diese eintrittspflichtig ist, brauchen Sie sich überhaupt keine Gedanken über die Kosten zu machen. Wir rechnen dann direkt mit dieser ab.
Für mittellose Mandanten sieht der Gesetzgeber darüber hinaus die Beratungshilfe und die Prozeßkostenhilfe vor. Eine gute Idee, wie mir meinen. Rechtsschutz soll nicht daran scheitern, daß der Betroffene nicht über die Mittel verfügt, sein Recht zu erstreiten.
Selbstverständlich weise ich Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin, wenn ich dies für empfehlenswert halte.
Vergütungsrechner
Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier unverbindlich berechnen lassen.
HINWEIS: wenn Sie auf den obigen Link klicken, verlassen Sie die Homepage von Rechtsanwalt Käs. Rechtsanwalt Käs übernimmt keine Haftung für die Ergebnisse des Vergütungsrechners oder die weiteren Inhalte der verlinkten Seite.

